- sie ärztlich verordnet ist
- sie förmlich beantragt wird (§ 38 SGB V)
- sie von der Krankenkasse, dem Jugend- oder Sozialamt oder einem anderen Kostenträger (z.B. Rentenversicherung) bewilligt wird
- Sie die Familienpflege als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchten
- Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen möchten
Familienpflege – was ist das?
Unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen unterstützen Familien professionell beim Aufrechterhalten des Alltags und des Familienlebens, wenn die Mutter oder der Vater wegen Krankheit, Reha oder Überlastung ausfällt.
Unsere Mitarbeiter*innen übernehmen folgende Aufgaben:
- Sie unterstützen die Mutter/den Vater bei allen Aufgaben, die im Haushalt anfallen, wie Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen, Bügeln.
- Sie betreuen und versorgen die Kinder während ihrer Abwesenheit oder zu ihrer Entlastung.
- Sie helfen bei den Hausaufgaben, begleiten zur Schule oder in den Kindergarten.
- Sie unterstützen bei der Säuglingspflege.
- Sie begleiten in Krisensituationen.
Damit niemand in der Familie alleine ist.
